Konstanz. Schon bisher ließ sich mit Steckersolargeräten recht unkompliziert Sonnenstrom für den privaten Haushalt erzeugen. Nun soll es noch einfacher gehen, auf umweltschonende Art Kosten zu sparen. Die auch „Plug-and-Play-Solaranlagen“ oder „Balkonkraftwerke“ genannten Geräte bestehen aus wenigen Solarmodulen, einem Kleinwechselrichter sowie Anschlusskabel und werden auf Balkonen oder Terrassen montiert. Je nach Platzierung können sie den Strombezug im Haushalt typischerweise um 10 bis 20 Prozent reduzieren.

Bereits seit 2023 entfällt beim Kauf die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. In diesem Jahr dann hat die Bundesnetzagentur das verpflichtende Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister vereinfacht. Und mit dem „Solarpaket I“ hat der Gesetzgeber nun weitere Verbesserungen beschlossen, die den Betrieb noch attraktiver machen! Welche Regelungen dabei zu beachten sind, erklärt Achim Horn, Diplom-Energiewirt und Energieberater für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Eine Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber ist ab sofort nicht mehr nötig

Dazu zählt, dass die zusätzliche Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber nicht mehr nötig ist. Und vor allem: Die bei Steckersolargeräten zulässige maximale Abgabeleistung des Wechselrichters, der den solaren Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom verwandelt, steigt von 600 auf 800 Watt. „Somit kann noch mehr Strom erzeugt werden“, sagt Experte Horn: „Je nach Strompreis und Verbrauch können Nutzer etwa zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr sparen, manchmal auch deutlich mehr.“

Der Wechselrichter wird per Kabel und Stecker mit dem Stromkreis des Haushalts verbunden. Spülmaschine oder Fernsehgerät nutzen dann bevorzugt die kostenlose Solarenergie. Eine gute 800-Watt-Anlage mit zwei Solarmodulen koste als Set mit allen dazugehörigen Teilen zwischen 500 und 900 Euro und amortisiere sich innerhalb von acht bis 15 Jahren, so der Experte. Für einen Single-Haushalt reiche auch schon ein Modul mit 300 bis 400 Watt aus, das für etwa 400 Euro zu haben sei. Manche Städte bieten Förderprogramme an.

Wer die Technik nicht selbst montieren will oder kann, muss zusätzliche Handwerker-Kosten hinzurechnen, die möglicherweise über Steuervergünstigungen gefördert werden. Handwerkerkosten fallen auch an, wenn das Gerät nicht über die übliche Schuko-Steckdose angeschlossen wird, sondern über eine Energiesteckdose mit besserem Berührungsschutz. Es gehe jedoch auch ohne diese spezielle Steckdose, sagt Horn. Wichtig ist: Der Wechselrichter muss der Norm VDE AR-N 4105 entsprechen.

Balkonkraftwerk ist auch mit Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich

Eigenheimbesitzer mit Photovoltaikanlage auf dem Dach dürfen künftig problemlos ein Balkonkraftwerk hinzufügen: „Das war bisher nicht ohne Weiteres möglich. Manche Netzbetreiber stellten sich quer“, so Achim Horn. Neu sei auch, dass Balkonkraftwerke schon genutzt werden dürfen, wenn noch ein alter Stromzähler ohne Rücklaufsperre verbaut ist. Mussten Verbraucher bisher warten, bis der Netzbetreiber ein modernes Gerät eingebaut hat, können sie jetzt sofort mit dem Solarstrom loslegen.

Bis zum (kostenlosen) Austausch des Stromzählers lässt überschüssige Sonnenenergie den Zähler dann rückwärts laufen – ein zusätzlicher Gewinn, wenn auch ein kleiner. Ins Netz eingespeister Strom aus Steckersolargeräten wird laut Achim Horn künftig aber nicht mehr vergütet: „Hierdurch konnten bislang wenige Euro im Jahr zusätzlich über die gesetzliche EEG-Vergütung verdient werden. Diese Fördermöglichkeit entfällt nun."

432.000 Steckersolargeräte sind schon bei der Bundesnetzagentur registriert

Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft sind aktuell rund 432.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert. Allein 2023 seien 275.000 Anlagen neu angemeldet worden – viermal mehr (!) als noch 2022.

Energieberater Horn empfiehlt übrigens, die im Haushalt anfallenden Stromverbräuche nach Möglichkeit auf den Tag zu legen. Denn natürlich produzieren die Balkonkraftwerke nur bei Lichteinfall Strom, am meisten bei direktem Sonnenschein. Damit die Solarmodule ihre volle Kraft entfalten können, sollten sie zur Sonne orientiert werden. Eine schräge, sturmsichere Aufstellung in südlicher, südöstlicher oder südwestlicher Ausrichtung lässt den höchsten Ertrag erwarten.

Bislang benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters, wenn sie an der Fassade oder am Balkon Solarstrom erzeugen wollen. Wohnungseigentümer brauchen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft mit mindestens einfacher Mehrheit. Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen sie künftig einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Erlaubnis bekommen.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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